Sachverständiger Knetzgau
Klaus-Peter Kämmerer
Bausachverständiger und Baugutachter
Dülbigweg 797478 Knetzgau
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Knetzgau steht Ihnen Herr Klaus-Peter Kämmerer als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Peter Kämmerer kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Knetzgau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Knetzgau kommen bzw. sich nicht in Knetzgau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Knetzgau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Gemeinde Knetzgau setzt sich aus acht Gemeindeteilen zusammen: Knetzgau, Eschenau, Hainert, Oberschwappach, Unterschwappach, Wohnau, Westheim und Zell am Ebersberg. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der Freizeitaktivitäten für alle Generationen, wie zum Beispiel: Angeln, Bogenschießen, Wandern, Camping auf dem Bauernhof, Kultur-, Natur- und Landschaftsführungen.
Knetzgau ist eine Ortschaft, die als wirtschaftsfreundlicher Standort bekannt ist, denn in den letzten 20 Jahren erschlossen rund 50 ha Industriegelände und es siedelten sich Betriebe mit internationalem Ruf (Coca-Cola GmbH, Schober Logistik etc.) an. Seit dem 22. Januar 1990 pflegt die Gemeinde Knetzgau eine Partnerschaft mit Gleichamberg im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. Ziel dieser Partnerschaft ist es unter anderem sich kulturell und wirtschaftlich auszutauschen. Vor allem bei der Wiedervereinigung Deutschlands haben solche Partnerschaften wichtige Beiträge für das Zusammenwachsen geleistet.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 6.908
Postleitzahl: 97478
Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Stefan Paulus
Rathaus Knetzgau
Am Rathausplatz
97478 Knetzgau
Tel.: 09527 79-21
Fax: 09527 79-23
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Rathaus:
Rathaus Knetzgau
Am Rathausplatz
97478 Knetzgau
Bauamt:
Martin Mandel
Tel.: 09527 79-17
Fax: 09527 79-22
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Amtsgericht:
Amtsgericht Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 / 9442-0
Telefax: 09521 / 9442-5100
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