Baugutachter Knetzgau

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Peter Kämmerer Knetzgau

Klaus-Peter Kämmerer

Bausachverständiger und Baugutachter

Dülbigweg 7
97478 Knetzgau
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Knetzgau steht Ihnen Herr Klaus-Peter Kämmerer als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Klaus-Peter Kämmerer kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Knetzgau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Knetzgau kommen bzw. sich nicht in Knetzgau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Knetzgau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Knetzgau setzt sich aus acht Gemeindeteilen zusammen: Knetzgau, Eschenau, Hainert, Oberschwappach, Unterschwappach, Wohnau, Westheim und Zell am Ebersberg. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der Freizeitaktivitäten für alle Generationen, wie zum Beispiel: Angeln, Bogenschießen, Wandern, Camping auf dem Bauernhof, Kultur-, Natur- und Landschaftsführungen.

Knetzgau ist eine Ortschaft, die als wirtschaftsfreundlicher Standort bekannt ist, denn in den letzten 20 Jahren erschlossen rund 50 ha Industriegelände und es siedelten sich Betriebe mit internationalem Ruf (Coca-Cola GmbH, Schober Logistik etc.) an. Seit dem 22. Januar 1990 pflegt die Gemeinde Knetzgau eine Partnerschaft mit Gleichamberg im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. Ziel dieser Partnerschaft ist es unter anderem sich kulturell und wirtschaftlich auszutauschen. Vor allem bei der Wiedervereinigung Deutschlands haben solche Partnerschaften wichtige Beiträge für das Zusammenwachsen geleistet.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 6.908
Postleitzahl: 97478

Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Stefan Paulus
Rathaus Knetzgau
Am Rathausplatz
97478 Knetzgau
Tel.: 09527 79-21
Fax: 09527 79-23
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Rathaus:
Rathaus Knetzgau
Am Rathausplatz
97478 Knetzgau

Bauamt:
Martin Mandel
Tel.: 09527 79-17
Fax: 09527 79-22
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Amtsgericht:
Amtsgericht Haßfurt
Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt
Telefon: 09521 / 9442-0
Telefax: 09521 / 9442-5100
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